Rechtliche Vorschriften für die Ferienvermietung an der Costa Blanca – Was müssen Eigentümer beachten?

Wer seine Immobilie an der Costa Blanca als Ferienunterkunft vermieten möchte, muss eine Reihe gesetzlicher Vorschriften beachten. Spanien – und insbesondere die Comunidad Valenciana – hat klare Regeln für die touristische Vermietung privater Wohnungen und Häuser. Diese dienen dem Verbraucherschutz, der Sicherheit und der fairen Besteuerung. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie Sie Ihre Immobilie rechtssicher vermieten.

1. Genehmigung und Lizenzpflicht

Bevor Sie Ihre Immobilie touristisch anbieten dürfen, benötigen Sie eine Vermietungslizenz (Licencia de Vivienda Turística). Diese wird von der zuständigen Regionalverwaltung, der Generalitat Valenciana, vergeben. Ohne gültige Lizenz dürfen keine Gäste beherbergt und keine Inserate auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com geschaltet werden. Seit Juli 2025 ist zudem eine zentrale Registrierungsnummer auf allen Onlineanzeigen Pflicht.

2. Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz

  • Nachweis der baulichen Nutzungszulässigkeit (Certificado de Compatibilidad Urbanística) durch die Gemeinde.
  • Vorhandene Cédula de Habitabilidad bzw. Bewohnbarkeitsbescheinigung.
  • Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética).
  • Vollständige und korrekte Ausstattung gemäß den Anforderungen an touristische Unterkünfte.

Je nach Gemeinde können zusätzliche Anforderungen bestehen, etwa eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder bestimmte Sicherheitsvorschriften (z. B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Set, Beschilderung der Notrufnummern).

3. Registrierung und Eintragung

Nach Erteilung der Genehmigung müssen Vermieter ihre Unterkunft im offiziellen Tourismusregister der Comunidad Valenciana eintragen lassen. Jede Unterkunft erhält dabei eine eindeutige Registrierungsnummer, die in sämtlichen Inseraten, Rechnungen und Marketingunterlagen angegeben werden muss.

4. Steuerliche Pflichten

Auch bei der Ferienvermietung müssen Mieteinnahmen versteuert werden. Nichtresidenten unterliegen der spanischen Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR), während Residenten die Einnahmen in der jährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF) angeben. Zudem ist bei gewerblicher Vermietung oft eine Anmeldung bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) erforderlich.

5. Datenschutz und Meldepflichten

Vermieter sind verpflichtet, die Daten ihrer Gäste an die spanische Polizei (Guardia Civil oder Policía Nacional) zu übermitteln. Dafür ist eine vorherige Registrierung als Betreiber von touristischen Unterkünften notwendig. Außerdem müssen Datenschutzvorgaben gemäß der europäischen DSGVO eingehalten werden.

6. Konsequenzen bei Verstößen

Wer ohne Lizenz oder mit falschen Angaben vermietet, riskiert hohe Geldstrafen. Diese können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 500.000 € betragen. Auch Inserate ohne Registrierungsnummer können gelöscht und rechtlich verfolgt werden.

7. Unser Service für Eigentümer

Als erfahrene Experten für Ferienvermietung und Hausverwaltung an der Costa Blanca unterstützen wir Sie bei allen Schritten: von der Prüfung der Unterlagen über die Beantragung der Lizenz bis hin zur Eintragung in das nationale Register. So vermieten Sie Ihre Immobilie rechtssicher, stressfrei und vollständig regelkonform.

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