Touristische Vermietung von Immobilien

Vermietungslizenz für Ferienvermietung an der Costa Blanca beantragen

Sie möchten Ihre Immobilie an der Costa Blanca als Ferienunterkunft vermieten, sind aber unsicher, welche Genehmigungen und Nachweise erforderlich sind? Unser erfahrenes Expertenteam unterstützt Eigentümer in der gesamten Region – von Dénia bis Torrevieja – bei der Beantragung der touristischen Vermietungslizenz und allen erforderlichen Unterlagen. Wir kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf und sorgen dafür, dass Ihre Ferienimmobilie rechtssicher vermietet werden kann.

Über unsere Plattform erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Ferienvermietung an der Costa Blanca und können sich bequem ein maßgeschneidertes Angebot erstellen lassen – schnell, transparent und zuverlässig. So sparen Sie Zeit, vermeiden bürokratische Hürden und erfüllen alle Vorgaben der Generalitat Valenciana für eine legale touristische Vermietung.

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Vermietungslizenz für Ferienvermietung an der Costa Blanca beantragen

Sie möchten Ihre Immobilie an der Costa Blanca als Ferienunterkunft vermieten, sind aber unsicher, welche Genehmigungen und Nachweise erforderlich sind? Unser erfahrenes Expertenteam unterstützt Eigentümer in der gesamten Region – von Dénia bis Torrevieja – bei der Beantragung der touristischen Vermietungslizenz und allen erforderlichen Unterlagen. Wir kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf und sorgen dafür, dass Ihre Ferienimmobilie rechtssicher vermietet werden kann.

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Offizielle Genehmigung und Lizenz für Ferienvermietung in Spanien

Starten Sie jetzt und sichern Sie sich Ihre offizielle Genehmigung
für eine sorgenfreie Vermietung Ihrer Ferienimmobilie an der Costa Blanca!

Sparen Sie sich aufwendige Behördengänge und vermeiden Sie unnötige Komplikationen: Wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer touristischen Lizenz an der Costa Blanca. So können Sie sich ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt – eine erfolgreiche Vermietung Ihrer Ferienimmobilie. Unser Team sorgt dafür, dass Sie Ihre Lizenz für die Ferienvermietung schnell, wirtschaftlich und ohne Bürokratie erhalten.

Ob Apartment in Calpe, Villa in Jávea oder Ferienhaus in Dénia – wir begleiten Eigentümer in der gesamten Region bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Immobilie im Tourismusregister. Mit unserer Erfahrung im Bereich Ferienvermietung an der Costa Blanca wird der gesamte Ablauf für Sie übersichtlich, effizient und stressfrei.

Kontaktaufnahme und Erstinformation

Treten Sie mit uns in Verbindung und übermitteln Sie die Daten Ihrer Immobilie an der Costa Blanca, für die Sie eine touristische Vermietungslizenz beantragen möchten. Gemeinsam klären wir alle Voraussetzungen und erläutern Ihnen die einzelnen Schritte des Genehmigungsverfahrens.

Prüfung des Standorts auf Möglichkeit

Da nicht jede Gemeinde und Region an der Costa Blanca die Ferienvermietung automatisch zulässt, prüfen wir zunächst die Zulässigkeit Ihres Objekts. Dabei berücksichtigen wir regionale Vorschriften, städtebauliche Vorgaben und mögliche Zusatzauflagen, die vor Antragstellung erfüllt werden müssen.

Prozess startet - Einreichung des Antrags

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, übernehmen wir die Einreichung des Antrags bei den zuständigen Behörde der Generalitat Valenciana. Wir begleiten den gesamten Prozess und informieren Sie über den Bearbeitungsstand, bis Ihre Vermietungslizenz offiziell erteilt ist.

Alles was man wissen muss

Vermietungslizenz für Ferienunterkünfte an der Costa Blanca: Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Die Vermietungslizenz für Ferienunterkünfte an der Costa Blanca ist ein zentraler Schritt, um Ihre Immobilie rechtssicher an Touristen zu vermieten. Nur mit dieser offiziellen Genehmigung erfüllen Eigentümer die gesetzlichen Vorgaben der Generalitat Valenciana und vermeiden hohe Bußgelder oder Verwaltungsverfahren. Eine ordnungsgemäße Lizenz schützt nicht nur vor Strafen, sondern steigert auch den Wert und die Attraktivität Ihrer Ferienimmobilie.

Die Beantragung einer touristischen Lizenz an der Costa Blanca setzt die Einhaltung bestimmter baulicher und rechtlicher Anforderungen voraus. Dazu gehören die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad), ein technischer Bericht sowie die Registrierung im Tourismusregister. Wer den Prozess sorgfältig und korrekt durchführt, stellt sicher, dass seine Unterkunft dauerhaft legal vermietet werden kann und spätere Probleme oder Sanktionen vermieden werden.

Ausführliche Informationen rund um die Vermietungslizenz an der Costa Blanca finden Sie in unseren FAQs. Dort beantworten wir die häufigsten Fragen und geben wertvolle Hinweise, wie Sie den gesamten Antragsprozess einfach, schnell und ohne Komplikationen abwickeln können.

Vermietungslizenz in Ferienunterkünfte Costa Blanca - wichtige Fragen:

Eine Vermietungslizenz ist an der Costa Blanca gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Immobilie kurzfristig an Touristen vermietet wird. Sie dient dazu, die rechtliche Nutzung als Ferienunterkunft offiziell zu bestätigen und sicherzustellen, dass das Objekt die baulichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der Generalitat Valenciana erfüllt. Nur mit einer gültigen Lizenz darf eine Unterkunft auf Plattformen wie Airbnb, Booking oder ähnlichen Portalen angeboten werden.

Die Genehmigung schützt sowohl Eigentümer als auch Gäste, da sie für Transparenz und Qualitätsstandards im Tourismus sorgt. Eigentümer, die ohne Lizenz vermieten, riskieren hohe Geldstrafen und den Verlust der Vermietungsgenehmigung. Eine gültige Lizenz ist somit die Grundlage für eine rechtssichere, seriöse und wirtschaftlich rentable Ferienvermietung an der Costa Blanca.

Die Kosten für eine Vermietungslizenz an der Costa Blanca hängen von der Art der Immobilie, dem Standort und dem Zustand der Unterlagen ab. In der Regel setzen sich die Ausgaben aus den Honoraren für den Techniker oder Architekten, der das erforderliche Gutachten erstellt, sowie aus den Gebühren für die Registrierung bei der Generalitat Valenciana zusammen. Für die meisten Eigentümer bewegen sich die Gesamtkosten zwischen 150 € und 500 €.

Falls bauliche Nachweise wie die Cédula de Habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) fehlen oder veraltet sind, können zusätzliche Kosten für die Erneuerung entstehen. Wer den Antrag über einen Serviceanbieter oder eine Hausverwaltung abwickelt, sollte außerdem mit einem Servicehonorar rechnen, das je nach Umfang der Betreuung variiert. Insgesamt ist die Beantragung einer Lizenz eine überschaubare Investition, die langfristig Rechtssicherheit und wirtschaftlichen Nutzen für die Ferienvermietung bietet.

In der Comunitat Valenciana, zu der auch die Costa Blanca gehört, ist die Vermietungslizenz seit der gesetzlichen Änderung von 2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss die Eintragung im Tourismusregister der Generalitat Valenciana erneuert werden, damit die Immobilie weiterhin legal als Ferienunterkunft angeboten werden darf.

Für Lizenzen, die vor der neuen Regelung ausgestellt wurden, gilt eine Übergangsfrist: Bestehende Eintragungen behalten ihre Gültigkeit bis spätestens August 2029. Danach ist ebenfalls eine Verlängerung erforderlich. Eigentümer sollten daher das Registrierungsdatum ihrer Lizenz im Blick behalten und rechtzeitig prüfen, ob eine Verlängerung oder Aktualisierung nötig ist. Nur so bleibt die touristische Nutzung der Immobilie an der Costa Blanca dauerhaft rechtssicher.

Nach dem Verkauf einer Immobilie an der Costa Blanca bleibt eine bestehende Vermietungslizenz nicht automatisch gültig. In der Comunitat Valenciana ist die Lizenz seit der neuen Regelung an den Eigentümer gebunden – nicht mehr ausschließlich an die Immobilie. Das bedeutet: Der neue Eigentümer muss die Lizenzübertragung offiziell beantragen oder eine neue Registrierung im Tourismusregister durchführen.

Dieser sogenannte „Cambio de titularidad“ (Wechsel des Inhabers) sollte innerhalb der von der Generalitat Valenciana festgelegten Frist erfolgen. Erfolgt keine Aktualisierung, kann die bestehende Lizenz erlöschen oder aus dem Register gelöscht werden. Eine neue Eintragung ist dann zwingend erforderlich, bevor die Immobilie wieder an Touristen vermietet werden darf.

Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten daher frühzeitig prüfen, ob die Lizenz übertragbar ist und welche Schritte für den neuen Eigentümer notwendig sind. Ein korrekt geregelter Lizenzübergang schützt beide Seiten – Verkäufer und Käufer – und gewährleistet eine weiterhin rechtssichere Ferienvermietung.

Grundsätzlich benötigt jede Immobilie an der Costa Blanca, die kurzzeitig an Touristen vermietet wird, eine offizielle Vermietungslizenz der Generalitat Valenciana. Dazu zählen Wohnungen, Villen, Ferienhäuser, Studios oder Landhäuser, die für Aufenthalte von weniger als 10 Tagen angeboten werden. Nur Langzeitvermietungen oder die private Nutzung sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Besonders wichtig ist die Regelung für Wohnanlagen mit mehreren Eigentümern (z. B. Apartmenthäuser, Residenzen oder Urbanisationen). Hier ist seit 2024 eine Zustimmung von mindestens drei Fünfteln (3/5) der übrigen Eigentümer erforderlich, um die Ferienvermietung einer einzelnen Einheit zu erlauben. Diese Zustimmung muss in der Eigentümerversammlung beschlossen und im Protokoll dokumentiert werden. Ohne diese Zustimmung kann die Beantragung einer Lizenz von der Behörde abgelehnt werden.

Für freistehende Häuser oder eigenständige Grundstücke ist keine Gemeinschaftszustimmung nötig, solange die Immobilie den baulichen und rechtlichen Anforderungen entspricht. In allen Fällen gilt jedoch: Nur mit einer gültigen Registrierungsnummer (VUT) darf die Unterkunft offiziell als Ferienimmobilie beworben und vermietet werden.

Wenn Ihre Vermietungslizenz bereits erteilt wurde, sollten Sie regelmäßig prüfen, ob alle Daten im Tourismusregister der Generalitat Valenciana noch aktuell sind. Seit der Gesetzesänderung von 2024 ist jede Lizenz in der Comunitat Valenciana nur noch fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Eigentümer sollten daher das Ausstellungsdatum im Blick behalten und rechtzeitig eine Verlängerung beantragen, um den Fortbestand der Lizenz zu sichern.

Wichtig: Bei einem Verkauf der Immobilie ist die bisherige Lizenz nicht mehr übertragbar. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer eine eigene Lizenz neu beantragen muss, auch wenn die Immobilie bereits über eine vorherige Registrierung verfügte. Die alte Lizenz verliert mit dem Eigentümerwechsel automatisch ihre Gültigkeit. Nur so bleibt die touristische Nutzung der Immobilie rechtskonform und im Einklang mit der aktuellen Tourismusverordnung der Generalitat Valenciana.

Darüber hinaus müssen Eigentümer sicherstellen, dass die Registrierungsnummer (VUT) in allen Online-Inseraten und auf Buchungsplattformen korrekt angegeben ist. Änderungen an der Immobilie, wie Umbauten oder Renovierungen, sollten stets gemeldet werden. Eine gepflegte, aktuelle Lizenz schützt vor Bußgeldern und garantiert eine rechtssichere Ferienvermietung an der Costa Blanca.

In der Comunitat Valenciana – also auch an der Costa Blanca – müssen Ferienunterkünfte bestimmte bauliche, technische und sicherheitsrelevante Voraussetzungen erfüllen, um eine Vermietungslizenz zu erhalten. Diese Anforderungen sind in der aktuellen Tourismusverordnung der Generalitat Valenciana festgelegt und sollen sicherstellen, dass die Immobilie für die touristische Nutzung geeignet ist.

Voraussetzung für die Antragstellung ist eine gültige Cédula de Habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) oder eine Licencia de Segunda Ocupación. Diese bestätigt, dass das Objekt den geltenden Wohn- und Sicherheitsstandards entspricht. Außerdem muss ein technischer Bericht (Informe técnico) durch einen Architekten oder Ingenieur erstellt werden, der u. a. bestätigt, dass die Immobilie über eine funktionierende Strom- und Wasserinstallation, ausreichende Belüftung, natürliche Beleuchtung und eine sichere Fluchtmöglichkeit verfügt.

Ferienwohnungen und -häuser müssen zudem mit einer Möblierung und Grundausstattung versehen sein, die einen sofortigen Bezug ermöglichen. Dazu gehören u. a. intakte Sanitäranlagen, Klimatisierung oder Belüftungssysteme, ein Erste-Hilfe-Set sowie Informationsmaterial für Gäste. In Mehrfamilienhäusern gelten zusätzliche Anforderungen, z. B. Lärmschutz und die Einhaltung der Hausordnung.

Der technische Nachweis über die Erfüllung dieser Kriterien ist Teil des Lizenzantrags und wird bei der Einreichung durch die declaración responsable an die Generalitat Valenciana beigefügt. Nur wenn alle baulichen Bedingungen erfüllt sind, wird die Immobilie in das Tourismusregister aufgenommen und darf legal als Ferienunterkunft vermietet werden.

Der Eintrag in das Tourismusregister der Comunitat Valenciana ist der letzte Schritt, um Ihre Immobilie an der Costa Blanca offiziell als Ferienunterkunft zu registrieren. Die Registrierung erfolgt vollständig digital über das Portal der Generalitat Valenciana und wird durch eine sogenannte „Declaración Responsable“ (Selbsterklärung) eingeleitet. Diese Erklärung bestätigt, dass Ihre Immobilie alle gesetzlichen baulichen, technischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen erfüllt.

Mit der Einreichung müssen verschiedene Dokumente hochgeladen werden – darunter die Cédula de Habitabilidad oder Licencia de Segunda Ocupación, der technische Bericht eines Architekten oder Ingenieurs sowie ein Eigentumsnachweis. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Behörde wird die Unterkunft im Registro de Turismo de la Comunitat Valenciana eingetragen und erhält eine offizielle Registrierungsnummer (z. B. VT-12345-A).

Diese Registrierungsnummer ist verpflichtend und muss in allen Online-Inseraten, auf Vermietungsplattformen und in Werbematerialien gut sichtbar angegeben werden. Der gesamte Eintragungsprozess kann – je nach Gemeinde und Vollständigkeit der Unterlagen – einige Wochen dauern. Sobald die Nummer vergeben ist, darf die Immobilie offiziell als Ferienunterkunft an der Costa Blanca beworben und vermietet werden.

Die Vermietung ohne gültige Lizenz ist an der Costa Blanca eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit und wird von der Generalitat Valenciana streng geahndet. Wer eine Ferienunterkunft ohne vorherige Registrierung im Tourismusregister anbietet, riskiert hohe Bußgelder – diese können je nach Schwere des Verstoßes zwischen 10.000 € und 100.000 € liegen. Zudem kann die Behörde die sofortige Einstellung der Vermietung anordnen und die Immobilie vorübergehend aus dem Verkehr ziehen.

Die Tourismusbehörden kontrollieren regelmäßig Online-Portale wie Airbnb, Booking oder Vrbo. Inserate ohne sichtbare Registrierungsnummer (VUT) werden gemeldet und gelöscht. Auch Nachbarn oder Eigentümergemeinschaften können Verstöße anzeigen, wenn eine nicht genehmigte Ferienvermietung die Hausordnung oder Ruheregelungen verletzt.

Darüber hinaus kann eine illegale Vermietung langfristige Folgen haben: Sie beeinträchtigt den Wert der Immobilie, erschwert einen späteren Verkauf und kann steuerliche Probleme verursachen. Eigentümer sollten deshalb vor Beginn jeder Vermietung sicherstellen, dass eine gültige Lizenznummer im Tourismusregister der Comunitat Valenciana eingetragen ist. Nur so lässt sich die Ferienvermietung rechtssicher, transparent und nachhaltig betreiben.

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Service für Immobilienfirmen und Maklerbüros

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Sie sind Immobilienmakler oder betreiben ein Maklerbüro an der Costa Blanca und benötigen für Ihre Kunden regelmäßig touristische Vermietungslizenzen? Wir unterstützen Sie mit einem zuverlässigen Partnerkonzept, das speziell auf die Bedürfnisse von Immobilienprofis zugeschnitten ist. Unser Team übernimmt die komplette Abwicklung, damit Ihre Kunden ihre Lizenz schnell, korrekt und ohne bürokratischen Aufwand erhalten.

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Die Beantragung einer touristischen Vermietungslizenz an der Costa Blanca ist oft mit bürokratischem Aufwand verbunden – aber nicht, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten. Unser Expertenteam übernimmt sämtliche Schritte für Sie: von der Überprüfung der Immobilie und der Erstellung der technischen Unterlagen bis hin zur Einreichung des Antrags bei der Generalitat Valenciana. So sparen Sie wertvolle Zeit und vermeiden unnötigen Stress.

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Daniel M.

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Wo bieten wir unseren Service für die Beantragung einer Vermietungslizenz für Ferienunterkünfte in der autonomen Gemeinschaft Valencia an?

Unser Schwerpunkt liegt an der Costa Blanca in den folgenden Orten: Denia, Jávea, Benitachell, Altea, Pedreguer, Teulada, Moraira, Benissa, Calpe, Alfaz del Pi, Benidorm, Finestrat, Villajoyosa, Campello, Alicante, Elche, Santa Pola, Guardamar del Segura, Torrevieja, Gandia, Oliva, Orihuela, Costa y Pilar de la Horadada, Xeraco, Xeresa, Valencia, Cullera, Pedreguer, Benidoleig, Orba, Alcalalí, Gata de Gorgos, Pego, Monte Pego, Xaló, Les Bassetes, Altea la Vella, Polop, La Nucia, Callosa d`en Sarrià, Castel de Castells, Mutxamel, El Campelo, Sant Joan d`Alacant, Sant Vicent del Raspeig, Santa Pola, Arenals del Sol, Torrejeva.