Ferienvermietung an der Costa Blanca – Alles, was Sie zur Vermietungslizenz wissen müssen
Wer seine Immobilie an der Costa Blanca legal und sicher an Feriengäste vermieten möchte, benötigt eine gültige touristische Vermietungslizenz – in der Comunidad Valenciana auch als „Licencia Turística“ bezeichnet. Diese Genehmigung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für eine rechtmäßige und steuerlich korrekte Ferienvermietung. Ohne sie drohen Bußgelder, Einschränkungen oder die Löschung des Online-Angebots auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.
Ferienvermietung an der Costa Blanca – Alles, was Sie zur Vermietungslizenz wissen müssen
Wer seine Immobilie an der Costa Blanca legal und sicher an Feriengäste vermieten möchte, benötigt eine gültige touristische Vermietungslizenz – in der Comunidad Valenciana auch als „Licencia Turística“ bezeichnet. Diese Genehmigung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für eine rechtmäßige und steuerlich korrekte Ferienvermietung. Ohne sie drohen Bußgelder, Einschränkungen oder die Löschung des Online-Angebots auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.
Warum eine Vermietungslizenz notwendig ist
Die Comunidad Valenciana – zu der die gesamte Costa Blanca gehört – hat klare Vorschriften für touristische Vermietungen. Eigentümer müssen ihre Ferienunterkunft im offiziellen Register eintragen lassen, um sie legal an Touristen anbieten zu dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, Qualität und Sicherheit im touristischen Angebot zu gewährleisten und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für Betreiber und Hotels zu schaffen.
Voraussetzungen und erforderliche Nachweise
Für die Beantragung einer Vermietungslizenz müssen verschiedene Dokumente und Nachweise vorgelegt werden. Dazu gehören unter anderem der urbanistische Verträglichkeitsnachweis („Certificado de Compatibilidad Urbanística“), der bestätigt, dass die Immobilie für touristische Nutzung zugelassen ist, sowie die Zweitnutzungslizenz („Licencia de Segunda Ocupación“), die die Bewohnbarkeit des Objekts bescheinigt. In einigen Fällen sind zudem technische Inspektionen und zusätzliche Genehmigungen erforderlich – insbesondere bei Mehrfamilienhäusern oder gewerblicher Nutzung.
Der Ablauf der Beantragung
Der Prozess beginnt mit der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und der Lage der Immobilie. Anschließend werden die erforderlichen Unterlagen gesammelt und bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Lizenz durch die Generalitat Valenciana ausgestellt und im offiziellen Register für touristische Unterkünfte eingetragen. Dieser Vorgang kann – je nach Gemeinde – zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten dauern.
Regionale Unterschiede und Gebühren
Da jede Gemeinde an der Costa Blanca eigene Zuständigkeiten und Gebührenordnungen hat, variieren die Kosten für die Lizenz deutlich. In Orten wie Dénia, Calpe, Benissa oder Jávea können unterschiedliche Auflagen gelten. Während manche Gemeinden nur geringe Verwaltungsgebühren verlangen, fallen in anderen Orten zusätzliche Kosten für technische Prüfungen oder Gutachten an. Im Durchschnitt bewegen sich die Gesamtkosten – einschließlich aller behördlichen Gebühren und Dienstleistungen – zwischen 150 € und 700 €.
Ihre Vorteile mit professioneller Unterstützung
Wer den Prozess nicht selbst durchlaufen möchte, kann die Beantragung einer Vermietungslizenz an einen erfahrenen Dienstleister übertragen. Unser deutschsprachiges Team begleitet Eigentümer entlang der gesamten Costa Blanca – von Benidorm über Altea bis Dénia – und übernimmt alle behördlichen Schritte. Dazu zählen die Kommunikation mit den Gemeinden, die Einholung von Genehmigungen, die Prüfung der Unterlagen und die Eintragung ins Register. Auf Wunsch werden auch fehlende Nachweise oder technische Dokumente direkt bei den zuständigen Behörden beschafft.
Rechtliche Sicherheit und Transparenz
Mit einer ordnungsgemäß ausgestellten Ferienvermietungslizenz profitieren Eigentümer von Rechtssicherheit und Transparenz. Sie können ihre Immobilie ohne Risiko online anbieten, sich auf die Einhaltung der geltenden Gesetze verlassen und vermeiden mögliche Sanktionen. Die Lizenz ist zudem Voraussetzung für den steuerlich korrekten Betrieb der Ferienunterkunft und wird häufig auch beim Immobilienverkauf als Qualitätsmerkmal geschätzt.
Fazit: Ihre Lizenz für sorgenfreie Ferienvermietung
Die Beantragung einer touristischen Vermietungslizenz an der Costa Blanca ist ein notwendiger Schritt, um Ihre Ferienimmobilie legal und erfolgreich zu vermieten. Auch wenn der Prozess je nach Standort komplex wirken kann, sorgt eine professionelle Begleitung dafür, dass alle Anforderungen erfüllt werden und Ihre Immobilie in kürzester Zeit registriert ist. So können Sie Ihre Feriengäste bald ganz offiziell willkommen heißen – rechtssicher, stressfrei und mit gutem Gefühl.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Lizenz für touristische Vermietung in der Comunidad Valenciana
1. Überprüfung der städtebaulichen Zulässigkeit
Dokument:
➡️ Certificado de compatibilidad urbanística (Bescheinigung der städtebaulichen Eignung)
Behörde: Ayuntamiento (Rathaus der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet)
Zweck:
Bestätigung, dass an der Adresse eine touristische Nutzung (Ferienvermietung) erlaubt ist.
⚠️ Ohne dieses Dokument kann keine Lizenz beantragt werden.
Benötigt für die Beantragung:
Katasterreferenz (Referencia catastral)
Adresse und Eigentümerdaten
Grundriss oder Lageplan (manchmal erforderlich)
Einfache Beschreibung der Nutzung
2. Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (wenn Wohnung in Gebäude)
Falls es sich um eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus handelt:
➡️ Zustimmung der Comunidad de Propietarios (Eigentümergemeinschaft) ist erforderlich.
Seit 2023 müssen viele Gemeinden nachweisen, dass die Gemeinschaft touristische Vermietung erlaubt.
Diese Zustimmung muss in schriftlicher Form (Protokollauszug der Eigentümerversammlung) vorgelegt werden.
3. Technische Dokumentation und Anforderungen an die Immobilie
Die Immobilie muss Mindestanforderungen erfüllen (gemäß Decreto 10/2021 der Generalitat Valenciana):
Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética)
CE / Zweitnutzungsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad / Licencia de Segunda Ocupación)
Installation von Klimaanlage / Heizung (je nach Zone)
Möblierung & Ausstattung gemäß Kategorie (z. B. Bettwäsche, Küchenausstattung, Erste-Hilfe-Set)
Brandmelder und Feuerlöscher
Bei Neubauten wird die Bewohnbarkeitsbescheinigung meist automatisch mitgeliefert, bei älteren Immobilien muss sie ggf. neu beantragt werden.
4. Registrierung im Tourismusregister
Dokument:
➡️ Declaración Responsable de inicio de actividad turística (Erklärung über den Beginn der touristischen Tätigkeit)
Behörde:
Tourismusabteilung der Generalitat Valenciana (online über https://www.turisme.gva.es/)
Dazu notwendig:
Certificado de compatibilidad urbanística
Personalausweis/NIE des Eigentümers
Eigentumsnachweis (Escritura oder Nota Simple)
Cédula de Habitabilidad / Licencia de Segunda Ocupación
Energieausweis (CEE)
Fotos der Immobilie (Wohnraum, Küche, Schlafzimmer, Bad)
Erklärung über Ausstattung und Kategorie (Standard, Primera, Superior)
Versicherung gegen Schäden und Haftpflicht (empfohlen, oft verlangt)
Nach Einreichung erhält man eine Registrierungsnummer (z. B. VT-123456-A), die in allen Online-Anzeigen (Airbnb, Booking, etc.) verpflichtend angegeben werden muss.
5. Steuerliche und rechtliche Pflichten
Anmeldung der Einnahmen bei der Steuer (Modelo 210 für Nichtresidenten)
Kommunikation mit Polizei / Guardia Civil (Meldung der Gäste über die Plattform „Hospederías“)
Einhaltung der Datenschutzrichtlinien (LOPDGDD, RGPD)
Regelmäßige Wartung und Einhaltung von Sicherheitsstandards
📋 Checkliste: Notwendige Dokumente im Überblick
| Dokument | Beschreibung | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Certificado de compatibilidad urbanística | Nachweis der städtebaulichen Zulässigkeit | Rathaus (Ayuntamiento) |
| Escritura / Nota Simple | Eigentumsnachweis | Registro de la Propiedad |
| Cédula de Habitabilidad / Segunda Ocupación | Bewohnbarkeitsnachweis | Rathaus / Architekt |
| Certificado de Eficiencia Energética | Energieausweis | Architekt / Techniker |
| Fotos der Immobilie | Nachweis des Zustands | Eigentümer |
| Comunidad de Propietarios Zustimmung | Falls Wohnung im Gebäude | Eigentümergemeinschaft |
| DNI / NIE | Identifikation | – |
| Seguro de responsabilidad civil | Haftpflichtversicherung | Versicherung |
| Declaración Responsable | Registrierung im Tourismusregister | Generalitat Valenciana |
📍 Besonderheiten an der Costa Blanca
In Gemeinden wie Calpe, Jávea, Dénia, Benidorm oder Torrevieja gelten oft zusätzliche Vorgaben oder Genehmigungspflichten (z. B. begrenzte Zonen, Lärmauflagen, Parkplatzanforderungen). Einige Orte verweigern die Lizenz, wenn die Immobilie in einer „reinen Wohnzone“ liegt.
💡 Empfehlung aus der Praxis
Da viele Gemeinden unterschiedliche Verfahren haben, empfiehlt sich:
Eine Vorprüfung der Urbanistik (urbanistische Kompatibilität)
Ein technischer Bericht durch einen Arquitecto Técnico
Eine rechtliche Prüfung, falls die Immobilie Teil einer Comunidad ist
Die Beauftragung eines lokalen Dienstleisters (z. B. Casentro oder Valideron), der die komplette Beantragung übernimmt.