Alles Wichtige zur touristischen Vermietungslizenz in der Comunidad Valenciana – Ablauf, Recht und Pflichten für Eigentümer
Die Comunidad Valenciana hat mit dem Decreto Ley 9/2024 neue und deutlich strengere Vorgaben für die touristische Vermietung eingeführt. Diese Gesetzesänderung betrifft Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern entlang der gesamten Costa Blanca, von Dénia über Calpe bis Torrevieja. Ziel der Reform ist es, die touristische Nutzung von Wohnimmobilien klarer zu regeln und einheitliche Qualitätsstandards zu schaffen.
Während es in ganz Spanien regionale Unterschiede bei der Regulierung der Ferienvermietung gibt, verfolgt die Region Valencia einen besonders konsequenten Ansatz. Gemeinden und Tourismusbehörden erhalten mehr Kontrolle über Genehmigungen, Nutzungszonen und die Überprüfung bestehender Lizenzen. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Ferienunterkunft den geltenden Bau-, Sicherheits- und Umweltauflagen entspricht.
Ein zentraler Bestandteil des neuen Dekrets ist die Verpflichtung, vor der Eintragung ins Tourismusregister ein Certificado de compatibilidad urbanística vorzulegen. Dieses Dokument bestätigt, dass die Immobilie in einem Gebiet liegt, in dem touristische Nutzung überhaupt zulässig ist. Ohne diese Bescheinigung kann keine neue Vermietungslizenz beantragt oder bestehende Lizenzen verlängert werden – ein Schritt, der illegale Vermietungen künftig deutlich erschwert.
Darüber hinaus sieht das Decreto Ley 9/2024 neue Anforderungen an die Ausstattung, Energieeffizienz und Sicherheit der Unterkünfte vor. Eigentümer müssen nachweisen, dass ihre Immobilie bestimmten Standards entspricht – beispielsweise hinsichtlich Brandschutz, Wohnkomfort und Nachhaltigkeit. Auch die Transparenz gegenüber Gästen, insbesondere bei Preisen, Bewertungen und Dienstleistungen, wird stärker überwacht.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Regierung der Comunidad Valenciana das Ziel, die Qualität des Tourismus an der Costa Blanca zu sichern und langfristig nachhaltiger zu gestalten. Die neuen Vorschriften sollen sowohl Anwohner als auch Besucher schützen, die Professionalität in der Branche fördern und die Region als verantwortungsvolles Reiseziel positionieren. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig informieren und ihre Unterlagen prüfen lassen, um bestehende oder geplante Ferienvermietungen rechtssicher fortführen zu können.
Die wichtigsten Änderungen und Regularien in Kurzform
- Intensivere behördliche Kontrollen
- Schlüsselübergabe persönlich
- Mindestausstattung
- Erweiterte Informationspflichten
- Erneuerung alle 5 Jahre
- Eigentümergemeinschaft OK
- Pflicht - Eintragung Register
- Gültigkeit 5 Jahre
- Prüfung durch Gemeinde
- Mietzeitraum 10 Tage pro Buchung
- Registrierung nur für Eigentümer
- Höhere Bußgelder & Konsequenzen
Alles Wichtige zur touristischen Vermietungslizenz in der Comunidad Valenciana – Ablauf, Recht und Pflichten für Eigentümer
Die Comunidad Valenciana hat mit dem Decreto Ley 9/2024 neue und deutlich strengere Vorgaben für die touristische Vermietung eingeführt. Diese Gesetzesänderung betrifft Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern entlang der gesamten Costa Blanca, von Dénia über Calpe bis Torrevieja. Ziel der Reform ist es, die touristische Nutzung von Wohnimmobilien klarer zu regeln und einheitliche Qualitätsstandards zu schaffen.
Während es in ganz Spanien regionale Unterschiede bei der Regulierung der Ferienvermietung gibt, verfolgt die Region Valencia einen besonders konsequenten Ansatz. Gemeinden und Tourismusbehörden erhalten mehr Kontrolle über Genehmigungen, Nutzungszonen und die Überprüfung bestehender Lizenzen. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Ferienunterkunft den geltenden Bau-, Sicherheits- und Umweltauflagen entspricht.
Die wichtigsten Änderungen und Regularien in Kurzform
- Intensivere behördliche Kontrollen
- Schlüsselübergabe persönlich
- Mindestausstattung
- Erweiterte Informationspflichten
- Erneuerung alle 5 Jahre
- Eigentümergemeinschaft OK
- Pflicht - Eintragung Register
- Gültigkeit 5 Jahre
- Prüfung durch Gemeinde
- Mietzeitraum 10 Tage pro Buchung
- Registrierung nur für Eigentümer
- Höhere Bußgelder & Konsequenzen
Ein zentraler Bestandteil des neuen Dekrets ist die Verpflichtung, vor der Eintragung ins Tourismusregister ein Certificado de compatibilidad urbanística vorzulegen. Dieses Dokument bestätigt, dass die Immobilie in einem Gebiet liegt, in dem touristische Nutzung überhaupt zulässig ist. Ohne diese Bescheinigung kann keine neue Vermietungslizenz beantragt oder bestehende Lizenzen verlängert werden – ein Schritt, der illegale Vermietungen künftig deutlich erschwert.
Darüber hinaus sieht das Decreto Ley 9/2024 neue Anforderungen an die Ausstattung, Energieeffizienz und Sicherheit der Unterkünfte vor. Eigentümer müssen nachweisen, dass ihre Immobilie bestimmten Standards entspricht – beispielsweise hinsichtlich Brandschutz, Wohnkomfort und Nachhaltigkeit. Auch die Transparenz gegenüber Gästen, insbesondere bei Preisen, Bewertungen und Dienstleistungen, wird stärker überwacht.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Regierung der Comunidad Valenciana das Ziel, die Qualität des Tourismus an der Costa Blanca zu sichern und langfristig nachhaltiger zu gestalten. Die neuen Vorschriften sollen sowohl Anwohner als auch Besucher schützen, die Professionalität in der Branche fördern und die Region als verantwortungsvolles Reiseziel positionieren. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig informieren und ihre Unterlagen prüfen lassen, um bestehende oder geplante Ferienvermietungen rechtssicher fortführen zu können.
Vermietungslizenz Comunidad Valenciana
schnell, einfach und zum Festpreis
Möchten Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus in der Comunidad Valenciana rechtssicher vermieten? Wir kümmern uns um den kompletten Antragsprozess für Ihre touristische Vermietungslizenz – von der ersten Beratung bis zur finalen Registrierung. Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Gebühren. Sollte die Lizenz wider Erwarten nicht genehmigt werden, greift unsere Geld-zurück-Garantie. Sparen Sie wertvolle Zeit und vermeiden Sie komplizierte Behördengänge. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und sichern Sie sich Ihre offizielle Lizenz in drei einfachen Schritten!
Kontaktaufnahme
Füllen Sie einfach unser Formular - weiter unten - aus und teilen Sie uns die wichtigsten Daten zu Ihrer Immobilie mit. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um den weiteren Ablauf mit Ihnen zu besprechen und offene Fragen zu klären.
Prüfung der Daten
Prüfung der Immobilie & Standortanalyse. Wir prüfen, ob Ihre Immobilie die Voraussetzungen für eine Vermietungslizenz erfüllt. Dabei berücksichtigen wir alle gesetzlichen Vorgaben und die Regelungen Ihrer Gemeinde in der Comunidad Valenciana.
Antragsprozess
Sie erhalten von uns ein Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Nach Ihrer Auftragserteilung starten wir sofort mit der Beantragung Ihrer Lizenz. Wir übernehmen den gesamten bürokratischen Prozess, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Kontaktaufnahme
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Prüfung der Daten
Prüfung der Immobilie & Standortanalyse. Wir prüfen, ob Ihre Immobilie die Voraussetzungen für eine Vermietungslizenz erfüllt. Dabei berücksichtigen wir alle gesetzlichen Vorgaben und die Regelungen Ihrer Gemeinde in der Comunidad Valenciana.
Antragsprozess
Sie erhalten von uns ein Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Nach Ihrer Auftragserteilung starten wir sofort mit der Beantragung Ihrer Lizenz. Wir übernehmen den gesamten bürokratischen Prozess, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
1. Kontaktaufnahme
Füllen Sie einfach unser Formular - weiter unten - aus und teilen Sie uns die wichtigsten Daten zu Ihrer Immobilie mit. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um den weiteren Ablauf mit Ihnen zu besprechen und offene Fragen zu klären.
2. Prüfung der Daten
Prüfung der Immobilie & Standortanalyse Wir prüfen, ob Ihre Immobilie die Voraussetzungen für eine Vermietungslizenz erfüllt. Dabei berücksichtigen wir alle gesetzlichen Vorgaben und die Regelungen Ihrer Gemeinde in der Comunidad Valenciana.
3. Antragsprozess
Sie erhalten von uns ein Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Nach Ihrer Auftragserteilung starten wir sofort mit der Beantragung Ihrer Lizenz. Wir übernehmen den gesamten bürokratischen Prozess, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Anfrage Formular
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage, das nachfolgende Formular. Felder mit * sind Pflichtfelder und müssen vor dem Absenden ausgefüllt werden. Mit dem Absenden gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.
Alles was man über die Vermietungslizenz in der Comunidad Valencia wissen muss
Detaillierte Übersicht des neuen Gesetzes zur touristischen Vermietung in der Comunidad Valenciana (Decreto Ley 9/2024 vom 2. August)
Am 2. August 2024 hat der Consell das Decreto Ley 9/2024 verabschiedet, das die Regulierung von Ferienunterkünften in der Comunidad Valenciana neu gestaltet. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Qualität und Sicherheit touristischer Unterkünfte zu gewährleisten und die Kontrolle durch lokale Behörden zu stärken.
1. Maximale Mietdauer von 10 Tagen
Ferienunterkünfte dürfen maximal für 10 aufeinanderfolgende Tage an denselben Gast vermietet werden. Vermietungen von 11 Tagen oder mehr fallen unter saisonale oder langfristige Mietverträge und unterliegen anderen gesetzlichen Bestimmungen.
2. Erforderliches Zertifikat der Eigentümergemeinschaft
Für die Registrierung einer Ferienunterkunft ist ein Zertifikat der Eigentümergemeinschaft erforderlich, das bestätigt, dass die Nutzung der Wohnung für touristische Zwecke nicht untersagt ist.
3. Registrierung mit fünfjähriger Gültigkeit
Die Registrierung im Tourismusregister der Comunidad Valenciana ist verpflichtend und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss die Registrierung erneuert werden. Für bereits registrierte Unterkünfte vor Inkrafttreten des neuen Dekrets bleibt die Registrierung bis zum 8. August 2029 gültig.
4. Notwendigkeit eines städtebaulichen Verträglichkeitsberichts
Es ist erforderlich, einen städtebaulichen Verträglichkeitsbericht von der jeweiligen Gemeinde einzuholen, der bestätigt, dass die Immobilie für touristische Zwecke genutzt werden darf.
5. Verpflichtung zur Angabe der Katasterreferenz
Bei der Registrierung muss die eindeutige Katasterreferenz der Immobilie angegeben werden. Unterlässt man dies, kann dies zur Streichung aus dem Register führen.
6. Verpflichtende Angabe der Registrierungsnummer in Werbung
In allen Werbematerialien, sowohl online als auch offline, muss die Registrierungsnummer der Ferienunterkunft deutlich angegeben werden.
7. Einhaltung von Gemeinschaftsregeln und Nutzungsbedingungen
Ferienunterkünfte müssen die Gemeinschaftsregeln und festgelegten Nutzungsbedingungen einhalten, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.
8. Verbot der Schlüsselübergabe über Schlüsselsafes
Die Übergabe von Schlüsseln über Schlüsselsafes oder ähnliche Vorrichtungen ist untersagt. Die Schlüsselübergabe muss persönlich erfolgen, um die Sicherheit und den persönlichen Kontakt zu gewährleisten.
9. Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die neuen Bestimmungen können mit Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro geahndet werden. Dies unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
10. Übergangsbestimmungen für bestehende Registrierungen
Für Ferienunterkünfte, die vor dem Inkrafttreten des neuen Dekrets registriert wurden, gelten spezifische Übergangsbestimmungen. Diese Unterkünfte müssen ihre Registrierung bis zum 8. August 2029 erneuern, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Qualität und Sicherheit touristischer Unterkünfte in der Comunidad Valenciana zu erhöhen und klare Richtlinien für Eigentümer und Betreiber bereitzustellen.
Häufige Fragen über die Vermietungslizenz für touristische Unterkünfte in der Comunidad Valencia
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Vermietungslizenz in der Comunidad Valenciana. Einfach, klar und verständlich erklärt!
Ja. Die touristische Vermietungslizenz ist objektgebunden. Wenn Sie mehrere Immobilien touristisch vermieten möchten, muss jede einzelne Immobilie separat registriert werden.
Die Lizenz wird bei der Generalitat Valenciana online beantragt. Sie müssen verschiedene Unterlagen einreichen, z. B. den Eigentumsnachweis, den Energieausweis, Grundrisse und eine Wohngebäudeversicherung. Nach Prüfung erhalten Sie eine offizielle Registrierungsnummer (VT-Nummer).
Sie können den Antrag selbst einreichen oder eine bevollmächtigte Drittperson (z. B. Hausverwaltung oder Gestoría) damit beauftragen. In vielen Fällen ist das sinnvoll, da das Verfahren auf Spanisch erfolgt und technisches Wissen erfordert.
Die Vermietung ohne gültige Lizenz ist illegal und kann zu hohen Geldstrafen führen. Zudem kann Ihre Anzeige auf Plattformen wie Airbnb oder Booking entfernt werden, wenn keine VT-Nummer angegeben ist.
Die Vermietung ohne gültige Lizenz ist illegal und kann zu hohen Geldstrafen führen. Zudem kann Ihre Anzeige auf Plattformen wie Airbnb oder Booking entfernt werden, wenn keine VT-Nummer angegeben ist.
Ja. Die Lizenznummer (VT-Nummer) muss in jeder öffentlichen Anzeige genannt werden. Außerdem müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde prüfen, ob zusätzliche lokale Vorschriften oder Genehmigungen gelten.
Wo bieten wir unseren Service für die Beantragung einer Vermietungslizenz für Ferienunterkünfte in der autonomen Gemeinschaft Valencia an?
Unser Schwerpunkt liegt an der Costa Blanca in den folgenden Orten: Denia, Jávea, Benitachell, Altea, Pedreguer, Teulada, Moraira, Benissa, Calpe, Alfaz del Pi, Benidorm, Finestrat, Villajoyosa, Campello, Alicante, Elche, Santa Pola, Guardamar del Segura, Torrevieja, Gandia, Oliva, Orihuela, Costa y Pilar de la Horadada, Xeraco, Xeresa, Valencia, Cullera, Pedreguer, Benidoleig, Orba, Alcalalí, Gata de Gorgos, Pego, Monte Pego, Xaló, Les Bassetes, Altea la Vella, Polop, La Nucia, Callosa d`en Sarrià, Castel de Castells, Mutxamel, El Campelo, Sant Joan d`Alacant, Sant Vicent del Raspeig, Santa Pola, Arenals del Sol.,
Provinz Castellón:
Vinaròs, Torreblanca, La Vall d’Uixó, Segorbe, Sant Mateu, Burriana, Moncofa, Xert, Ares del Maestre, Navajas, Jérica
Provinz Valencia:
Valencia (Stadt), Albufera de Valencia, Cullera, Gandía, Xàtiva, Sagunto, Requena, Buñol, Ontinyent, Ayora, Bocairent, Cofrentes, El Puig, Oliva, Anna, Chelva, Chulilla, Llíria, Algemesí, Villalonga, Tavernes de la Valldigna
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