Einheitliche Registrierungsnummer (NRA) – Ihre Pflicht bei Ferienvermietung an der Costa Blanca seit 1. Juli 2025
Wer an der Costa Blanca eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus besitzt und dieses über Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt anbietet, muss sich seit Juli 2025 auf neue gesetzliche Vorgaben einstellen. Neben der bisherigen touristischen Vermietungslizenz, die von der jeweiligen Gemeinde oder Region ausgestellt wird, ist nun zusätzlich eine einheitliche landesweite Registrierungsnummer (NRA) erforderlich. Ohne diese Nummer darf eine Unterkunft künftig nicht mehr legal online beworben oder gebucht werden.
Die neue Vorschrift gilt für alle Ferienvermieter in Spanien – also auch für Eigentümer entlang der beliebten Küstenorte zwischen Dénia, Calpe, Altea und Torrevieja. Jede Ferienimmobilie wird dabei in einem zentralen Register, dem Registro Único de Alquileres de Corta Duración, erfasst und erhält eine individuelle Kennziffer. Diese eindeutige Nummer muss in jedem Online-Inserat, auf der eigenen Website sowie in allen Mietunterlagen angegeben werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Einheitliche Registrierungsnummer (NRA) – Ihre Pflicht bei Ferienvermietung an der Costa Blanca seit 1. Juli 2025
Wer an der Costa Blanca eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus besitzt und dieses über Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt anbietet, muss sich seit Juli 2025 auf neue gesetzliche Vorgaben einstellen. Neben der bisherigen touristischen Vermietungslizenz, die von der jeweiligen Gemeinde oder Region ausgestellt wird, ist nun zusätzlich eine einheitliche landesweite Registrierungsnummer (NRA) erforderlich. Ohne diese Nummer darf eine Unterkunft künftig nicht mehr legal online beworben oder gebucht werden.
Die neue Vorschrift gilt für alle Ferienvermieter in Spanien – also auch für Eigentümer entlang der beliebten Küstenorte zwischen Dénia, Calpe, Altea und Torrevieja. Jede Ferienimmobilie wird dabei in einem zentralen Register, dem Registro Único de Alquileres de Corta Duración, erfasst und erhält eine individuelle Kennziffer. Diese eindeutige Nummer muss in jedem Online-Inserat, auf der eigenen Website sowie in allen Mietunterlagen angegeben werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Wer seine Unterkunft ohne gültige Registrierungsnummer anbietet, riskiert die Löschung des Inserats, empfindliche Bußgelder und rechtliche Schritte. Besonders an der Costa Blanca variieren die Anforderungen je nach Gemeinde und Art der Immobilie – und der Weg durch den Verwaltungsprozess kann schnell komplex werden.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Neue Pflicht seit Juli 2025: Ferienunterkünfte dürfen nur noch mit einer gültigen zentralen Registrierungsnummer (NRA) auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com veröffentlicht werden.
- Hohe Strafen vermeiden: Wer falsche oder unvollständige Angaben macht, muss mit Bußgeldern von mehreren zehntausend Euro rechnen – in schweren Fällen sogar bis zu 500.000 €.
- Sichere Vermietung an der Costa Blanca: Wir stellen sicher, dass Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
- Rundum-Service inklusive: Von der regionalen Vermietungslizenz bis zur nationalen NRA-Registrierung übernehmen wir die gesamte Abwicklung für Sie.
Unser Service: Wir übernehmen die komplette Registrierung für Sie
Als kompetenter Ansprechpartner für Eigentümer von Ferienimmobilien an der Costa Blanca begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Registrierungsprozess. Wir prüfen Ihre vorhandenen Unterlagen, beantragen die erforderliche regionale Vermietungslizenz und sorgen für die rechtzeitige Eintragung Ihrer Unterkunft in das neue nationale Register. So können Sie Ihre Immobilie legal, sorgenfrei und ohne bürokratischen Aufwand vermieten.
Setzen Sie auf unsere Erfahrung – wir kümmern uns um alle Formalitäten, damit Sie sich ganz auf Ihre Gäste konzentrieren können.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Beratung und ein unverbindliches Angebot für Ihre Ferienimmobilie an der Costa Blanca.
Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie gern persönlich zur passenden Lösung für Ihre Immobilie.
Anfrage Formular
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage, das nachfolgende Formular. Felder mit * sind Pflichtfelder und müssen vor dem Absenden ausgefüllt werden. Mit dem Absenden gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.
Rechtssicher vermieten: Alles was man über die Registrierungspflicht und über Einheitliche Registrierungsnummer (NRA) als Ferienvermieter in Spanien wissen muss
Warum diese neue Regelung?
Seit Juli 2025 gilt in Spanien eine landesweit einheitliche Registrierungsnummer für alle touristischen Kurzzeitvermietungen – die sogenannte NRA (Número de Registro de Alquiler). Sie soll für mehr Transparenz und Kontrolle im Ferienvermietungsmarkt sorgen und gleichzeitig illegale Vermietungen eindämmen. Eigentümer müssen diese Nummer künftig verpflichtend bei jeder Online-Anzeige oder Plattformveröffentlichung angeben.
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick
- Geltungsbeginn: Ab dem 1. Juli 2025
- Pflicht für alle Ferienwohnungen, Häuser und Apartments, die kurzzeitig vermietet werden
- Ohne NRA dürfen Immobilien nicht mehr auf Buchungsportalen veröffentlicht werden
- Online-Plattformen müssen Einträge ohne gültige NRA entfernen
Was müssen Vermieter jetzt tun?
- Prüfen, ob Ihre Immobilie unter die Kurzzeitvermietung fällt und ob eine touristische Lizenz bereits vorhanden ist.
- Alle relevanten Unterlagen vorbereiten (Katasterreferenz, Adresse, bestehende Lizenz, Eigentumsnachweis).
- Die NRA über das zentrale Register bzw. über das Grundbuchamt (Colegio de Registradores) beantragen.
- Die erhaltene Registrierungsnummer in allen Inseraten, auf Ihrer Website und in Mietverträgen angeben.
- Änderungen, etwa bei Eigentumsübertragungen oder Kapazitätsanpassungen, regelmäßig melden.
Regionale Besonderheiten und Hinweise
- Die NRA gilt landesweit, zusätzlich können regionale Tourismuslizenzen weiterhin erforderlich sein.
- In Eigentümergemeinschaften ist unter Umständen die Zustimmung der Nachbarn zur touristischen Vermietung notwendig.
- Nicht-residente Eigentümer benötigen häufig einen spanischen Vertreter oder Bevollmächtigten.
Warum professionelle Unterstützung sinnvoll ist
Die Beantragung der NRA kann komplex sein, insbesondere für Eigentümer, die außerhalb Spaniens leben. Neben technischen Anforderungen wie digitalen Zertifikaten müssen auch regionale Vorschriften und Fristen beachtet werden. Eine professionelle Begleitung hilft, Zeit zu sparen, Fehler zu vermeiden und Bußgelder zu verhindern.
Unser Service für Eigentümer an der Costa Blanca
- Prüfung, ob Ihre Immobilie unter die NRA-Pflicht fällt
- Unterstützung bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen
- Koordination mit Behörden und Registrierungsstellen
- Integration der NRA in Ihre Online-Inserate und Mietunterlagen
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Registrierung
Jetzt handeln – Frist beachten
Ab dem 1. Juli 2025 dürfen Ferienunterkünfte in Spanien nur noch mit einer gültigen NRA-Registrierungsnummer vermietet werden. Wer bis dahin keine Nummer beantragt hat, riskiert Strafen oder die Entfernung seines Inserats von den Buchungsportalen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig – wir übernehmen die komplette Abwicklung für Ihre Immobilie an der Costa Blanca.
Kontakt
Sie möchten Ihre Ferienvermietung rechtssicher gestalten oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung Ihrer NRA-Nummer? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – unser deutschsprachiges Team hilft Ihnen gerne weiter.
Häufige Fragen über die Einheitliche Registrierungsnummer für Ferienvermietung in Spanien
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Einheitliche Registrierungsnummer für Ferienvermietung. Einfach, klar und verständlich erklärt!
Ja. Die regionale Lizenz ist weiterhin notwendig, reicht aber nicht mehr aus. Ab dem 1. Juli 2025 benötigen Sie zusätzlich eine zentrale Registrierungsnummer (NRA/NRUA), um Ihre Unterkunft online inserieren zu dürfen. Beide Nummern müssen korrekt angegeben werden.
Onlineportale wie Airbnb, Booking oder FeWo-direkt sind gesetzlich verpflichtet, Angebote ohne gültige Registrierungsnummer zu löschen. Bei Verstößen drohen Ihnen außerdem Bußgelder zwischen 2.000 und 500.000 Euro, abhängig von Region und Schwere des Falls.
Die Anmeldung erfolgt online über die zentrale Plattform der Colegio de Registradores. Sie benötigen unter anderem Ihre Katasterdaten, Angaben zur Nutzung und Ihre regionale Lizenznummer. Gerne übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie – einfach, sicher und auf Deutsch.
Ja. Auch wer nur gelegentlich oder privat vermietet, unterliegt der neuen Regelung. Sobald eine Unterkunft gegen Entgelt über ein öffentliches Portal angeboten wird, ist die Registrierungspflicht verbindlich – unabhängig vom Vermietungsumfang.
Ja, absolut. Wir haben uns auf ausländische Eigentümer spezialisiert und kümmern uns um die komplette Ferienlizenz- und Registrierungsabwicklung – auch ohne dass Sie persönlich in Spanien erscheinen müssen. Wir erledigen alles digital und rechtskonform für Sie.
Wo bieten wir unseren Service für die Beantragung der Einheitlichen Registrierungsnummer für Ferienvermietung in Spanien an?
Unser Schwerpunkt liegt an der Costa Blanca in den folgenden Orten: Denia, Jávea, Benitachell, Altea, Pedreguer, Teulada, Moraira, Benissa, Calpe, Alfaz del Pi, Benidorm, Finestrat, Villajoyosa, Campello, Alicante, Elche, Santa Pola, Guardamar del Segura, Torrevieja, Gandia, Oliva, Orihuela, Costa y Pilar de la Horadada, Xeraco, Xeresa, Valencia, Cullera, Pedreguer, Benidoleig, Orba, Alcalalí, Gata de Gorgos, Pego, Monte Pego, Xaló, Les Bassetes, Altea la Vella, Polop, La Nucia, Callosa d`en Sarrià, Castel de Castells, Mutxamel, El Campelo, Sant Joan d`Alacant, Sant Vicent del Raspeig, Santa Pola, Arenals del Sol.,
Provinz Castellón:
Vinaròs, Torreblanca, La Vall d’Uixó, Segorbe, Sant Mateu, Burriana, Moncofa, Xert, Ares del Maestre, Navajas, Jérica
Provinz Valencia:
Valencia (Stadt), Albufera de Valencia, Cullera, Gandía, Xàtiva, Sagunto, Requena, Buñol, Ontinyent, Ayora, Bocairent, Cofrentes, El Puig, Oliva, Anna, Chelva, Chulilla, Llíria, Algemesí, Villalonga, Tavernes de la Valldigna
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