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Allgemeine Fragen

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Ja, wenn Sie Ihre Immobilie an der Costa Blanca **kurzfristig an Feriengäste vermieten** möchten, benötigen Sie zwingend eine **Vermietungslizenz („Licencia de vivienda turística“) bzw. eine Registrierungsnummer** der Comunidad Valenciana. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Kontrolle des touristischen Angebots in der Region.

Ohne diese Lizenz darf Ihre Unterkunft **nicht auf Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder ähnlichen Portalen** inseriert werden. Seit Juli 2025 ist zusätzlich eine **nationale Registrierungsnummer (NRA)** erforderlich, die auf jeder Anzeige sichtbar sein muss. Verstöße können mit Bußgeldern von **bis zu 500.000 €** geahndet werden.

Die Lizenz schützt nicht nur die Gäste, sondern auch Sie als Eigentümer, da sie die **rechtssichere Vermietung** Ihrer Ferienimmobilie gewährleistet. Zudem wird sie für viele weitere administrative Schritte benötigt, wie z. B. die Anmeldung der Gäste bei der Polizei oder die Abrechnung von Mieteinnahmen.

Grundsätzlich können sowohl **Wohnungen als auch Einfamilienhäuser, Chalets, Reihenhäuser oder Bungalows** eine Ferienvermietungslizenz erhalten – vorausgesetzt, sie erfüllen die baulichen, sicherheitstechnischen und städtebaulichen Anforderungen der jeweiligen Gemeinde.

Ein entscheidender Punkt ist die sogenannte **„Compatibilidad urbanística“ (städtebauliche Vereinbarkeit)**, die von der jeweiligen **Ayuntamiento (Gemeinde)** ausgestellt wird. Sie bestätigt, dass die touristische Nutzung am Standort erlaubt ist. Ohne dieses Dokument kann keine Lizenz beantragt werden.

Darüber hinaus muss die Immobilie über eine gültige **Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad oder Licencia de Segunda Ocupación)** verfügen, und in Mehrfamilienhäusern ist häufig die **Zustimmung der Eigentümergemeinschaft** erforderlich.

Ja – obwohl die **Comunidad Valenciana** einheitlich durch das **Decreto 92/2009** und das **Decreto Ley 9/2024** geregelt ist, unterscheiden sich die **Verfahren und Anforderungen je nach Gemeinde** entlang der Costa Blanca deutlich.

So verlangt zum Beispiel das Ayuntamiento Dénia andere technische Nachweise als die Gemeinden in Calpe, Benissa oder Oliva. Manche Städte prüfen strengere Brandschutz- oder Parkplatzauflagen, während kleinere Gemeinden häufig schnellere Genehmigungen erteilen.

Auch die Bearbeitungszeiten und Gebühren variieren: In Jávea können für die Ausstellung des Kompatibilitätszertifikats mehrere Wochen vergehen, während in kleineren Orten wie Pedreguer die Bearbeitung meist deutlich zügiger erfolgt.

Daher ist es ratsam, sich vorab individuell beraten zu lassen, um **lokale Besonderheiten und mögliche Einschränkungen** zu kennen – insbesondere bei älteren Gebäuden oder Objekten in Zonen mit Nutzungsbeschränkungen.

Die Dauer hängt stark von der jeweiligen Gemeinde und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel sollten Eigentümer mit einer **Bearbeitungszeit zwischen vier und zwölf Wochen** rechnen.

Zunächst muss das **Certificado de compatibilidad urbanística** beantragt werden, was je nach Gemeinde zwischen **10 Tagen und 6 Wochen** dauern kann. Nach Erhalt des positiven Bescheids kann die eigentliche **Registrierung im Tourismusregister (Registro de Turismo)** beantragt werden, die meist innerhalb weniger Tage abgeschlossen ist.

Bei fehlenden Dokumenten (z. B. Energieausweis, Cédula, Eigentümerzustimmung) kann sich der Prozess entsprechend verlängern. Wir übernehmen auf Wunsch die komplette **Koordination mit den Behörden** an der Costa Blanca, damit Sie Ihre Lizenz so schnell wie möglich erhalten.

Eine einmal erteilte Vermietungslizenz in der Comunidad Valenciana ist **zeitlich unbefristet gültig**, solange die Voraussetzungen bestehen und sich an der Nutzung oder am Zustand der Immobilie **nichts Wesentliches ändert**.

Allerdings kann die Lizenz **entzogen oder deaktiviert** werden, wenn beispielsweise:

  • die Immobilie nicht mehr die Bewohnbarkeitsbescheinigung erfüllt,
  • illegale bauliche Veränderungen vorgenommen werden,
  • Beschwerden oder Verstöße gegen Sicherheits- und Gästeregeln auftreten,
  • oder die Vermietung nicht mehr den touristischen Standards entspricht.

Es empfiehlt sich daher, die **rechtlichen Anforderungen regelmäßig zu überprüfen**, insbesondere bei Eigentümerwechsel, Modernisierungen oder Umnutzungen.

Bei einer **erneuten Nutzungspause oder Lizenzunterbrechung** kann die Lizenz in vielen Fällen reaktiviert werden – oft ohne Neubeantragung, sofern keine strukturellen Änderungen erfolgt sind.

Immer auf dem Laufenden

Antragsprozess und Voraussetzungen

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Antragsprozess und Voraussetzungen

Für die Beantragung einer Vermietungslizenz (Licencia de Vivienda Turística) an der Costa Blanca werden mehrere Unterlagen benötigt, die die Eigentumsverhältnisse, die technische Eignung und die rechtliche Nutzbarkeit der Immobilie belegen. Die genauen Anforderungen können je nach Gemeinde leicht variieren, die Grunddokumente sind jedoch fast überall gleich:

  • Eigentumsnachweis (z. B. aktuelle Nota Simple oder Kaufurkunde)
  • Personalausweis oder NIE-Nummer des Eigentümers bzw. Unternehmens
  • Grundsteuerbeleg (IBI) oder Katasterreferenz der Immobilie
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung – Cédula de Habitabilidad oder Licencia de Segunda Ocupación
  • Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética)
  • Certificado de Compatibilidad Urbanística (Nachweis der städtebaulichen Vereinbarkeit, ausgestellt vom Rathaus)
  • Fotos der Immobilie innen und außen
  • Grundriss oder einfacher Lageplan (wenn von der Gemeinde verlangt)
  • Eigentümergemeinschafts-Zustimmung, falls es sich um eine Wohnung im Mehrparteienhaus handelt

Diese Unterlagen bilden die Grundlage, um die touristische Nutzung offiziell im Registro de Turismo de la Comunidad Valenciana anzumelden. Fehlt eines dieser Dokumente, kann der Antrag nicht eingereicht oder vorläufig abgelehnt werden.

Ja. Damit Ihre Immobilie an der Costa Blanca als touristische Unterkunft zugelassen wird, muss sie den baulichen und sicherheitstechnischen Mindestanforderungen der Comunidad Valenciana entsprechen. Diese sind im Decreto 92/2009 festgelegt und gelten für alle Ferienwohnungen und -häuser.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  • Die Immobilie muss über eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügen.
  • Sie muss über eine ausreichende Belüftung, natürliche Beleuchtung und eine funktionierende Sanitärausstattung verfügen.
  • Pflicht sind außerdem Erste-Hilfe-Ausrüstung, ein Feuerlöscher und ein deutlich sichtbarer Notrufplan.
  • Die Ausstattung (Küche, Bad, Bettwäsche, Möbel usw.) muss in einem Zustand sein, der für Feriengäste geeignet ist.
  • In Mehrfamilienhäusern darf die Ferienvermietung nicht gegen die Nutzungsbestimmungen der Eigentümergemeinschaft oder des Bebauungsplans verstoßen.

In einigen Gemeinden – etwa Dénia, Calpe oder Jávea – wird zudem eine bauliche Mindestqualität geprüft, beispielsweise dass keine Unterkünfte ohne Tageslicht oder Notausgänge genutzt werden. Daher empfiehlt sich vorab eine bautechnische und rechtliche Bewertung, um spätere Verzögerungen zu vermeiden.

Grundsätzlich können Eigentümer den Antrag selbst online über das Tourismusregister der Generalitat Valenciana stellen. In der Praxis ist das Verfahren jedoch komplex und vollständig auf Spanisch, weshalb viele Eigentümer die Unterstützung eines lokalen Experten oder Verwaltungsbüros (gestoría) in Anspruch nehmen.

Ein Fachbüro übernimmt:

  • die Einholung der städtebaulichen Vereinbarkeitsbescheinigung beim Rathaus
  • die Prüfung der Unterlagen und eventueller Mängel
  • die vollständige Registrierung im Registro de Turismo
  • und auf Wunsch auch die Beantragung der neuen nationalen Registrierungsnummer (NRA)

Gerade für ausländische Eigentümer an der Costa Blanca ist es empfehlenswert, den Antrag über einen deutschsprachigen Dienstleister abzuwickeln – so vermeiden Sie Sprachbarrieren, Formfehler und Verzögerungen.

Die Kosten für eine Vermietungslizenz an der Costa Blanca setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Sie variieren je nach Gemeinde und Dienstleister:

  • Kommunale Gebühren für die Ausstellung der Compatibilidad Urbanística: etwa 20 € bis 200 €
  • Erstellung der technischen Unterlagen (z. B. Energieausweis, Cédula de Habitabilidad): etwa 80 € bis 250 €, je nach Immobilie
  • Bearbeitung und Antragstellung durch ein Fachbüro: meist zwischen 150 € und 400 €

Insgesamt liegen die Gesamtkosten für die komplette Beantragung in der Regel zwischen 250 € und 600 €. Bei komplexen Fällen oder Mehrparteienhäusern kann der Aufwand etwas höher sein.

Viele Anbieter an der Costa Blanca bieten Pauschalpakete inklusive aller Behördengänge und Dokumentenprüfung an, damit Eigentümer genau wissen, mit welchen Kosten sie rechnen müssen.

In der Comunidad Valenciana ist keine generelle Vor-Ort-Prüfung durch Behörden vorgesehen, bevor die Lizenz erteilt wird. Der Antrag basiert zunächst auf einer Eigenverantwortungserklärung (Declaración Responsable), mit der der Eigentümer bestätigt, dass seine Immobilie alle Voraussetzungen erfüllt.

Allerdings behalten sich die Gemeinden und Tourismusbehörden vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen – insbesondere bei Beschwerden oder Verdacht auf fehlerhafte Angaben. Dabei können Beamte oder beauftragte Techniker prüfen:

  • ob die Immobilie tatsächlich den Sicherheitsanforderungen entspricht
  • ob sie mit der angegebenen Ausstattung vermietet wird
  • und ob sie den genehmigten Nutzungsbedingungen entspricht

Deshalb ist es wichtig, dass alle Angaben im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig sind. Eine falsche Deklaration kann zu Bußgeldern oder zur Rücknahme der Lizenz führen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt seine Immobilie vorab durch einen lokalen Techniker oder Architekten prüfen – dieser erstellt bei Bedarf auch die erforderlichen Nachweise für den Antrag.

Das sollte man wissen

Rechtliche Aspekte und Konsequenzen

Das sollte man wissen

Rechtliche Aspekte und Konsequenzen

Wer an der Costa Blanca eine Ferienwohnung ohne gültige Vermietungslizenz anbietet, verstößt gegen die Tourismusgesetze der Comunidad Valenciana. Eine Vermietung ohne Registrierung wird als illegale touristische Aktivität eingestuft.

In der Praxis bedeutet das: Inserate auf Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder ähnlichen Portalen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn eine gültige Registrierungsnummer angegeben ist. Seit Juli 2025 gilt zudem eine nationale Pflichtnummer (NRA), die in allen Anzeigen sichtbar sein muss. Wird eine Immobilie ohne diese Nummer vermietet, kann die Tourismusbehörde das Inserat löschen und ein Bußgeldverfahren einleiten.

Neben hohen Geldstrafen drohen auch steuerliche Konsequenzen und eine nachträgliche Schätzung der Mieteinnahmen durch die Steuerbehörden. Eigentümern wird daher dringend empfohlen, die Ferienvermietung erst nach vollständiger Lizenzierung zu starten.

Die Strafen für illegale Ferienvermietung sind in der Comunidad Valenciana streng geregelt und können je nach Schwere des Verstoßes sehr hoch ausfallen. Das aktuelle Tourismusgesetz sieht Bußgelder zwischen 1.000 Euro und 500.000 Euro vor.

  • Bei kleineren Verstößen, wie unvollständigen Angaben oder fehlenden Hinweisen in Anzeigen, liegen die Strafen meist zwischen 1.000 und 10.000 Euro.
  • Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen, wie Vermietung ohne Lizenz über längere Zeit, drohen Bußgelder von 10.000 bis 100.000 Euro.
  • In besonders schweren Fällen, etwa bei mehrfacher Missachtung von Auflagen oder gewerbsmäßiger illegaler Vermietung, können Strafen bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Neben den finanziellen Folgen kann auch die vorübergehende Schließung der Unterkunft angeordnet werden. Zudem riskieren Eigentümer den Verlust zukünftiger Genehmigungen, wenn sie wiederholt gegen die Vorschriften verstoßen.

Energieausweis für touristisch genutzte Privatwohnungen in Spanien

Seit dem 3. Juni 2021 müssen privat genutzte Ferienwohnungen in Spanien über einen gültigen Energieausweis verfügen, wenn sie zur Vermietung angeboten werden. Dies gilt insbesondere für Unterkünfte, die über Plattformen wie Airbnb, Booking und ähnliche Anbieter vermarktet werden.

Was hat sich geändert?

Mit dem Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 390/2021 wurde eine frühere Ausnahme aufgehoben. Zuvor konnten Eigentümer auf die Ausstellung eines Energieausweises verzichten, wenn die Wohnung weniger als vier Monate im Jahr genutzt oder vermietet wurde. Diese Regelung ist nun nicht mehr gültig – unabhängig von der Mietdauer ist ein gültiges Zertifikat verpflichtend.

Welche Fristen gelten?

  • Seit dem 3. Juni 2021 benötigen neu zur Vermietung angebotene Ferienwohnungen einen Energieausweis.
  • Für bereits bestehende Touristenunterkünfte galt eine Übergangsfrist bis zum 3. Juni 2022, innerhalb derer das Energiezertifikat eingeholt und gut sichtbar angebracht werden musste.

Warum ist der Energieausweis wichtig?

Diese Vorschrift soll die Energieeffizienz von Ferienunterkünften transparenter machen und Mietinteressenten eine bessere Orientierung bieten. Wer seine Wohnung ohne gültiges Zertifikat vermietet, riskiert Bußgelder und andere Sanktionen.

Eigentümer, die ihre Immobilie touristisch vermieten möchten, sollten daher frühzeitig für die Ausstellung eines Energieausweises sorgen.

Ja, Einnahmen aus der Ferienvermietung sind steuerpflichtig – unabhängig davon, ob Sie in Spanien ansässig sind oder nicht. Die Einkünfte müssen in der spanischen Steuererklärung angegeben werden.

Nicht-Residenten, also Eigentümer mit Wohnsitz außerhalb Spaniens, zahlen in der Regel eine Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de no Residentes, IRNR) von 19 Prozent für EU-Bürger und 24 Prozent für Nicht-EU-Bürger.

Von den Einnahmen dürfen bestimmte Ausgaben abgezogen werden, etwa Reinigung, Wartung, Energie oder Agenturprovisionen, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Spanische Residenten müssen die Einnahmen im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung angeben.

Zusätzlich können bei der Vermietung über Plattformen Umsatzsteuerpflichten (IVA) entstehen, insbesondere bei gewerblichen Vermietungen mit Serviceleistungen wie Reinigung oder Frühstück. Eine steuerliche Beratung wird dringend empfohlen.

In der Comunidad Valenciana gibt es derzeit keine landesweite Obergrenze für die Anzahl der Vermietungstage pro Jahr. Ferienwohnungen dürfen grundsätzlich das ganze Jahr über vermietet werden, solange sie über eine gültige Lizenz verfügen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Einige Gemeinden an der Costa Blanca – wie Dénia oder Altea – prüfen jedoch, ob in bestimmten Wohnzonen zeitliche oder saisonale Beschränkungen eingeführt werden, um die Wohnqualität in reinen Wohngebieten zu schützen. In touristischen Zonen bestehen solche Einschränkungen in der Regel nicht.

Es lohnt sich daher, vor der Beantragung der Lizenz beim zuständigen Rathaus nachzufragen, ob lokale Sonderregelungen oder saisonale Auflagen gelten.

Ja, eine Eigentümergemeinschaft kann in bestimmten Fällen die touristische Nutzung von Wohnungen untersagen oder einschränken. Das spanische Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal) ermöglicht es den Eigentümern, mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Fünfteln zu beschließen, dass Ferienvermietung in der Wohnanlage untersagt oder eingeschränkt wird.

Ein solcher Beschluss muss ordnungsgemäß im Protokoll der Eigentümerversammlung festgehalten und allen Eigentümern mitgeteilt werden. Wurde die Vermietung bereits vor dem Beschluss rechtmäßig betrieben und registriert, gilt in der Regel ein Bestandsschutz.

Für Eigentümer bedeutet das: Vor der Beantragung einer Vermietungslizenz sollte geprüft werden, ob in der Gemeinschaftsordnung oder in früheren Eigentümerversammlungen entsprechende Beschränkungen festgelegt wurden. In vielen Anlagen an der Costa Blanca ist die Ferienvermietung jedoch ausdrücklich erlaubt oder gängige Praxis.

Praktische Infos

Vermietung und Betrieb der Ferienunterkunft

Praktische Infos

Vermietung und Betrieb der Ferienunterkunft

Ja. Ab dem 1. Juli 2025 gilt in ganz Spanien die Pflicht zur Angabe einer zentralen Registrierungsnummer, der sogenannten NRA (Número de Registro Autonómico). Diese Nummer ergänzt die bisherige regionale Lizenznummer und ist erforderlich, um Ihre Ferienunterkunft auf Onlineplattformen wie Airbnb, Booking.com oder ähnlichen Portalen anbieten zu dürfen.

Ziel dieser Regelung ist es, die Transparenz im Ferienvermietungsmarkt zu erhöhen und illegale Inserate zu verhindern. Ohne eine gültige NRA dürfen Onlineportale keine Inserate mehr veröffentlichen. Eigentümer, die bis zu diesem Datum bereits registriert sind, erhalten ihre neue NRA-Nummer automatisch über das Tourismusregister der Comunidad Valenciana.

Ja, sowohl die regionale Lizenznummer als auch die neue NRA müssen in allen öffentlichen Inseraten, auf Ihrer Website und auf Buchungsplattformen angegeben werden. Die Nummer muss gut sichtbar sein, damit Gäste und Behörden die Registrierung überprüfen können.

Fehlt die Angabe oder wird eine falsche Nummer verwendet, gilt das als Verstoß gegen die Tourismusvorschriften und kann zu Bußgeldern führen. Auch Plattformen selbst sind verpflichtet, Anzeigen ohne gültige Nummer zu löschen. Es ist daher wichtig, die korrekte Nummer direkt nach Erhalt in allen Veröffentlichungen zu aktualisieren.

Die regionale Lizenznummer wird von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft vergeben – an der Costa Blanca also von der Generalitat Valenciana. Sie bestätigt, dass die Immobilie die baulichen, technischen und rechtlichen Anforderungen der Region erfüllt und im Registro de Turismo eingetragen ist.

Die neue zentrale Registrierungsnummer (NRA) hingegen ist Teil eines nationalen Systems, das ab Juli 2025 eingeführt wird. Sie dient der landesweiten Erfassung und Kontrolle aller Ferienunterkünfte in Spanien. Mit dieser einheitlichen Nummer können Behörden und Plattformen schnell prüfen, ob eine Unterkunft legal registriert ist.

Beide Nummern bleiben gültig: Die regionale Lizenznummer bleibt die Grundlage der Genehmigung, während die NRA als Ergänzung für nationale Transparenz und Online-Vermarktung dient.

Ja, die Comunidad Valenciana hat klare Vorgaben zur Ausstattung und Sicherheit touristischer Unterkünfte. Ziel ist, den Gästen einen sicheren und komfortablen Aufenthalt zu garantieren. Zu den grundlegenden Anforderungen gehören:

  • ausreichende Beleuchtung und Belüftung in allen Räumen
  • voll funktionsfähige Sanitäranlagen und Küche
  • Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten und Notfallhinweise in spanischer und englischer Sprache
  • funktionierende Strom- und Wasserversorgung
  • Bettwäsche, Handtücher und Grundausstattung für die angegebene Personenzahl
  • Informationsblatt mit Notrufnummern, Hausregeln und Kontaktangaben des Vermieters

Die Ausstattung muss sich in gutem Zustand befinden und regelmäßig gewartet werden. Bei Beanstandungen oder Verstößen kann die Tourismusbehörde Auflagen erteilen oder in schwerwiegenden Fällen Sanktionen verhängen.

Als Vermieter tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit, Sauberkeit und rechtmäßige Verwaltung Ihrer Unterkunft. Dazu gehören insbesondere:

  • Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Unterkunft, die den genehmigten Standards entspricht
  • transparente Angaben zu Preisen, Ausstattung und Buchungsbedingungen
  • schnelle Reaktion auf Beschwerden oder technische Probleme während des Aufenthalts
  • Einhaltung von Datenschutz- und Meldepflichten
  • korrekte Abführung von Steuern und Gebühren

Viele Eigentümer an der Costa Blanca beauftragen eine lokale Hausverwaltung oder Agentur, die diese Aufgaben übernimmt – insbesondere die Gästebetreuung, Reinigung, Schlüsselübergabe und Abrechnung.

Ja. In Spanien besteht eine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung aller Gäste bei der nationalen Polizei oder Guardia Civil. Diese Regelung gilt auch für Ferienwohnungen und dient der öffentlichen Sicherheit.

Der Vermieter oder die beauftragte Agentur muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in die Daten der Gäste elektronisch übermitteln. Dafür ist eine vorherige Registrierung beim entsprechenden Polizeiposten erforderlich. Ohne diese Registrierung darf keine Gästemeldung erfolgen.

Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann zu Bußgeldern führen. Viele Agenturen an der Costa Blanca übernehmen diesen Service automatisch, um sicherzustellen, dass alle Gäste korrekt gemeldet sind.

Ja. Die Tourismusbehörden der Comunidad Valenciana können eine bestehende Vermietungslizenz entziehen, wenn wiederholt oder schwerwiegend gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird. Gründe können sein:

  • falsche Angaben im Antrag oder bei der Registrierung
  • Verstöße gegen Sicherheits- oder Hygienestandards
  • fehlende Gästemeldungen oder Steuerverstöße
  • wiederholte Beschwerden über Lärmbelästigung oder Überbelegung
  • bauliche Veränderungen, die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen

In den meisten Fällen wird zunächst eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Erst wenn diese verstreicht, kann die Lizenz ausgesetzt oder dauerhaft entzogen werden. Nach einer Korrektur der Mängel ist in der Regel eine Wiederaktivierung möglich.

Regelmäßige Kontrolle und gute Verwaltung sind daher der beste Schutz, um die Lizenz langfristig zu behalten und rechtliche Probleme zu vermeiden.